Domizilbehandlung

Domizilbehandlung

Falls es Ihnen nicht möglich ist, zu uns in die Praxis zu kommen, behandeln wir Sie auch gerne zuhause. Domizilbehandlungen müssen explizit vom Arzt verordnet sein. Dazu braucht es auf der Physiotherapieverordnung ein entsprechendes Häkchen.

Diese Dienstleistung wird von Ihrer Versicherung meistens übernommen. Das einholen von einer Kostengutsprache wird empfohlen.

Diese Dienstleistung können wir anbieten für: Galgenen, Siebnen, Schübelbach, Buttikon, Reichenburg, Wangen, Lachen und Altendorf. Die übrigen Dörfer können wir auf Grund der Distanz nur bedingt abdecken.